Vorbemerkungen:
- Der Gemeinderat hatte 186? beim Regierungsrat einen Staatsbeitrag für die Versetzung resp. Entfernung des Dorfbrunnens angefordert:
- Dagegen wurde offensichtlich rekuriert?
- Die Civilvorsteherschaft beantwortet den Rekurs wie folgt
An den W. Löb. Bezirksrath Affoltern.
Hochgeachteten Herr Statthalter
Hochgeachtete Herren Bezirksräthe.
Ihrem Auftrage gemäß, sieht sich die ehrerbietigste unterzeichnete Civilvorsteherschaft veranlaßt, Ihnen anmit den Rekurs der Minderheit der Gemeindsversammlung vom 26. v. Mts. betreffend der Versetzung des Gemeindbrunnen zu Unt.Mettmenstetten zu beantworten, wird sich dabei aber angelegen sein lassen, Ihnen nur wahrheitsgetreue Angaben zu machen, gesetzt auf Protokoll, Beschlüsse etc., während sich die Rekurrenten, allem Anscheine nach alle Mühe gaben, die Wahrheit zu verheimlichen, & ihren wie man sagt Rekurs hauptsächlich mit unwahren, & auf ihre Mühle passenden Angaben zu unterstützen, Zu diesem Zwecke wollen wir Punkt für Punkt dem Rekurse folgen & Ihnen den Sachverhalt also darstellen. Schon von jeher wurde, der alljährlich, wiederbestande auch nicht sehr bedeutenden Reparaturkosten wegen, in hiesiger Öhe Civilgemeinde vielfach mit dem Gedanken umgegangen, die bisherige hölzerne Brunnenleitung des hiesigen Gemeindebrunnens durch eine haltbarere, wenn möglich, eisernen Leitung zu ersetzen & zugleich den Brunnen von seinem bisherigen Standorte aus der Straße II. Klasse weg auf eine bequeme Stelle des Dorfes zu versetzen, da zur Tränkezeit, namentlich des Abends, der Verkehr auffragt: Straße sehr gehemmt war. Diesem Bedürfniß entsprechend, wurde wirklich von der Gemeinde unterm 1. Septbr. 186 J. beschlossen, es sei beim Hohen Regierungsrathe um einen Staatsbeitrag für die fragl. Brunnenversetzung, resp: gänzliche Entfernung des Bewischers aus Der Straße II. Klasse nachzusuchen, & im Falle diesem Gesuche entsprochen werde, sei der Brunnen auf den am passendst erscheinenden Platz des Dorfes zu versetzen. Wirklig wurde einem in diesem Sinne an den H. Regierungsrath gestellten Gesuche um einen Staatsbeitrag entsprochen & an die Versetzung zugesichert des Brunnens ein Beitrag von 200 Fl. unter der Bedingungen daß der Brunnen mindestens 8 Fuß vom Straßengebiete entfernt, & die Straße gegen den Dorfbach gehörig sicher gestellt werde. Samst ist v. Z. die erste Behauptung der Rekurrenten, daß die Gemeinde den einmüthigen Beschluß gefaßt habe, den Brunnen rückwärts über den Bach zu versetzen, die Bachmauern neu aufzuführen, das Bachbett zu pflaßern den Bach zu decken & den ganzen Brunnengletz in gehörigen Stand zu so lächerlich setzen, eine reine Unwahrheit. Ebenso unwahr ist die weitere Lehnachten daß die Anhandnahme der Brunnenversetzung aus Privatintressen verzögert worden sei, & daß diejenigen Brunnengenossen, die s. Z. mit ihren Gesuch um gänzliche Entlassung von den Rechten & Lasten des Brunnen vom J. Regierungsrathe abgewiesen wurden, beabsichtigt haben, den fragl: Brunnen in die Nähe ihrer Häuser zu verlegen;
- denn 1) wurde ebenfalls unterm 1. Septbr. vorigen Jahres von der Civil Gemeinde beschlossen die fragl: Brunnenversetzung bis im kommenden Frühjahr 68 zu verschrieben, &
- 2.) ist keiner von allen Gemeindseinwohnern, die s. Z. Entlastung vom Gemeindebrunnen verlangten, im Stande den Brunnen auf irgend welche Weise besser benutzen zu können, werde derselbe in den Garten beim Rößli, oder nur auf die andere Seite des Baches versetzt. Im Gegensatze zu diesen unwahren Behauptungen der Rekurenten wollen wir Ihnen nun die wirklichen Gründe der angeblichen Verzögerung erläutern
Nachdem vom h. Regierungsrathe der besorgte oben erwähnte Staatsbetrag zugesichert worden für die Entfernung des Brunnens aus dem Straßengebiete, wurde unterm 19. Januar d. Js. von der Gemeindeversammlung eine Commission von 4 Mitgliedern nebst der Civilvorsteherschaft bestellt, mit dem Auftrage, eine Untersuchung darüber vorzunehmen, wo sich für den Gemeindebrunnen der geeignetste Platz zeige, & für jedes Projekt eine Kostenberechnung aufzustellen, & der nächsten Gemeindsversammlung Bericht & Antrag zu hinterbringen.
Wirklich wurde nun der Gemeindsversammlung von 26. v. Mts. von der Mehrheit der Kommission beantragt, den fragl: Brunnen auf die andere Seite des Dorfbaches hart an, oder vielmehr in die daselbst befindlichen Mißwürfen zurückzusetzen, welche den Bach an jener Stelle zu decken, welche Arbeiten von den zunächst um den Dorfbrunnen wohnenden Bürgern gegen Verabfolgung des in Aussicht stehenden Staatskeitrages auszuführen versprochen wurden.
Der Wiederheitsantrag der Kommission ging dahin, den Gemeindebrunnen von seinem bisherigen Standorte zu entfernen, denselben in den Garten des Herrn Rößliwirth Fähndrich, an den Mittelpunkt des ganzen Dorfes, wo sich die 3 Hauptstraßen kreuzen zu versetzen & zwar aus folgenden Gründen:
a) Hr. Fähndrich anerbot sich das benöthigte Land von seinem Garten der Gemeinde unentgeltlich & ohne irgendwelche Belastung eigenthümlich abzutreten.
b.) Wie Ihnen bekannt sein wird, hat Hr. a. Armengfleger Jakob Kleiner dahier, lt: einer Urkunde vom Jahr 1645. das Recht, eine Röhre Wasser von fragl. Brunnen zu seinem Hause zu leiten. Auf dieses Recht verzichtete nun Hr. Kleiner, auf den Fall, daß der Dorfbrunnen auf fragl: Stelle in Hrn. Fähndich’s Garten versetzt werde, anerbot sich zudem, an diese Versetzung einen Baarbeitrag von 150 Fr. zu leisten & das Abwasser in seinen Kosten vom Brunnen wegzuleiten.
c) Verschiedene andere Private anerboten sich, an fragl. Brunnenversetzung noch einen Beitrag von 50 Fr. zu leisten, oder gegen Verabfolgung der von xxx anerbotenen 200 Fol. v. soliden die Herstellung einer genügenden eisernen Leitung von alten auf den neuen Brunnenglatz, sowie des letztern selbst, & die Versetzung des Brünnens auszuführen. Auf diese Weise bliebe also der Gemeinde einzig der in Aussicht stehende Staatsbeitrag vollständig, & wurde auch die für die Gemeinde sehr lästige Servitut des Hr. Kleiner wegfallen.
Sehr leicht begreiflich ist nun, daß unter solchen Verhältnissen die Gemeinde den Mehrheitsantrag der Kommission verwarf, & den Wiederheitsantrag annehmend, beschloß, den Gemeindebrunnen in den Garten beim Rößli zu versetzen & bis dahin eine eiserne Leitung herzustellen; denn dieser Platz ist unstreitig der schönste & für den Gemeindebrunnen geeignetße des hiesigen Dorfes, zumal das Wasser daselbst so hoch geleitet werden kann, daß die Tröge bedeutend über dem Boden erhoben werden, während dieß bei dem Projekte der Komissionsmehrheit & der Rekurrenten durchaus unmöglich wäre, weil der alsdann fortbestehenden Servitut des Hrn. Kleiner wegen das Wasser unter keinen Umständen höher geleitet werden könnte. als wie es bis dahin ausfließt. Auf der durch das decken des Baches würde aber der Brunnenglatz auf der andern Seite so erhalten, daß das Niveau des Wassers in den Brunnentrögen kaum die Höhe des Platzes übersteigen würde, was einerseits sehr unbequem & andererseits der vielen kleinen Kinder wegen durchaus unzuläßig wäre.



